Teilnahmebedingungen

Stand: 07.05.2024

1.TEILNAHMEBEDINGUNGEN „MITARBEITER WERBEN MITARBEITER – AKTION“ FÜR BESTEHENDE MITARBEITENDE

 

  1. Arbeitnehmer:innen des ASB OV Bochum e.V., die einen Mitarbeitenden in der Funktion als „Notfallsanitäter: in (m/w/d)“ für den ASB OV Bochum e.V. werben, erhalten eine Einmalzahlung einer Prämie in Höhe von 1.000,00 Euro brutto nach Beschäftigungsbeginn der geworbenen Person. Der Beschäftigungsbeginn ist durch den ersten Arbeitstag definiert. Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro brutto erhält der werbende Mitarbeitende jeweils nach sechs Monaten und nach weiteren zwölf Monaten Beschäftigungsdauer des geworbenen Mitarbeitenden.
  2. Die Prämienzahlung erfolgt bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses anteilig. Die Berechnung erfolgt dabei anteilig auf Basis einer 100 % - Tätigkeit (40 – Stunden/Woche).  Beispielsweise erhalten Mitarbeitende mit einer 75% - Stelle anteilig 75% der Prämienzahlung.
  3. Eine mehrfache Auszahlung der Prämie an den Mitarbeitenden ist ausgeschlossen. Diese ist nur dann zulässig sofern die Mitarbeiterwerbung für die Einstellung von weiteren Mitarbeitenden in der Funktion als „Notfallsanitäter: in (m/w/d)“ erfolgt.
  4. Geringfügig Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen (einschließlich FSJ) sind von der Werbeaktion und Prämienauszahlung ausgeschlossen.
  5. Arbeitnehmer: innen des ASB OV Bochum e.V. trifft die Pflicht, nachzuweisen, dass ihre Mitarbeiterwerbung für die Einstellung eines neuen Mitarbeitenden erfolgte. Hierzu stellt der ASB OV Bochum e.V. ein Formular zur Verfügung, welches von dem oder der Arbeitnehmer: in sowie dem Geworbenen vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist.  Das Formular ist bei der Bewerbung miteinzureichen.
  6. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Einstellung eines neuen Mitarbeitenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der/die neu eingestellte Mitarbeitende muss darüber hinaus die notwendige Qualifikation besitzen und in folgendem Beruf eingesetzt werden: Notfallsanitäter: in (m/w/d).

 

2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN WERBEPRÄMIE FÜR GEWORBENE MITARBEITENDE

 

  1. Die Auszahlung der Prämie setzt voraus, dass der neue Mitarbeitende zwischen dem 01.05.2024 und 01.12.2025 tätig wird.
  2. Die in Abschnitt 1.1. genannten Prämien erhält ebenfalls der neu geworbene Mitarbeitende. Die Einmalzahlung von 1.000,00 Euro brutto wird beim Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit der ersten Gehaltszahlung ausbezahlt. Eine weitere Prämie in Höhe von 1.000,00 Euro brutto wird jeweils nach sechs und nach zwölf Monaten ausgezahlt, unter der Voraussetzung, dass der neue Mitarbeitende in den jeweils sechs bzw. zwölf Monaten ununterbrochen beim ASB OV Bochum e.V. gearbeitet hat. Die anteilige Berechnung, die in Abschnitt 1.2 erläutert ist, gilt ebenfalls für den geworbenen Mitarbeitenden.
  3. Geworbene Mitarbeitende oder Auftragnehmende, die eine Tätigkeit als „Notfallsanitäter: in (m/w/d)“ in Form einer geringfügigen Beschäftigung oder ehrenamtlichen Tätigkeit ausführen, sind von der Prämienzahlung ausgeschlossen.

 

Allgemein

  1. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Mitarbeitenden innerhalb der ersten sechs oder zwölf Monate des Beschäftigungsverhältnisses, erhalten sowohl der werbende Mitarbeitende als auch der geworbene Mitarbeitende keine weiteren Prämienzahlungen und es kommt nicht zur Auszahlung.
  2. Auszubildende des ASB OV Bochum e.V., die sich in einer Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter: in befinden und in unmittelbaren Anschluss nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung aus einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sind von der „Mitarbeiter werben Mitarbeiter - Aktion“ ausgeschlossen.
  3. Der/die werbende Mitarbeitende sowie der/die eingestellte Mitarbeitende erhalten die Prämienzahlung nur einmalig. Eine weitere Prämienzahlung nachdem ein/e Arbeitnehmer: in sein/ihr Arbeitsverhältnis beim ASB OV Bochum e.V. beendet hat und danach wieder aufnimmt, ist ausgeschlossen.